
Bei der Basisrente können die Beiträge als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Dies ist damit verknüpft, dass die Basisrente in ihrer rechtlichen Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Maximal kann für die Basisrente ein Höchstbetrag von 20.000 Euro (40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten) jährlich (ab 2025) als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2008 beträgt dieser Betrag 13.200 Euro/ 26.400 Euro (staatliche Förderung).
Der Sonderausgabenabzug der Beiträge setzt voraus, dass
In der Hinterbliebenenvorsorge kann - steuerbegünstigt - mitversichert werden:
Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann - ebenfalls steuerbegünstigt - mitversichert werden
Mit der Vereinbarung einer laufenden Beitragsanpassung, z. B. in Höhe der jährlichen Veränderung des Höchstbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung (mindestens jedoch um 5 % p. a.) sorgen Sie dafür, dass Ihr Versicherungsschutz mit den steigenden Lebenshaltungskosten mitwächst.
Damit die eingezahlten Beiträge bei Tod vor Rentenbeginn nicht verloren sind, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die die Rückzahlung der Beitragssumme an die gesetzlichen Hinterbliebenen sicherstellt.
Die Prämien hierfür sind aus dem Nettoeinkommen zu zahlen!

*Hinweis
Überschusssystem: Tarifbonus
Überschussverwendung: Überschussrente
Die in diesen Werten enthaltene Beteiligung an den Überschüssen und Bewertungsreserven
kann nicht garantiert werden. Sie gilt nur dann, wenn die aktuellen Sätze bis zum Ablauf unverändert bleiben.